2387 Brumunddal
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile und Camper
Lieber Kunde!
Für die Buchung eines Wohnmobils mit Inhalt gelten daher (sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht) die nachstehenden Mietbedingungen, die zwischen den Vertragspartnern, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und Ihnen vereinbart wurden . Sie müssen diese Vertragsbedingungen daher sorgfältig lesen.
Allgemeine Mietbedingungen für Mjøsa Utleie
- Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Rechtswahl
1.1 Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mjøsa Utleie, im Folgenden „Vermieter“ genannt. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Vermieters abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Mieters abweichender Bedingungen des Mieters das Wohnmobil an den Mieter vorbehaltlos vermietet.
1.2 Gegenstand dieses Vertrages mit dem Vermieter ist ausschließlich die Vermietung des Wohnmobils/der Camper. Eine Verpflichtung des Vermieters hinsichtlich der Reiseleistungen, insbesondere nicht der Gesamtheit der Reiseleistungen, besteht nicht.
1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt bei der Buchung ein Mietvertrag zustande, der ausschließlich norwegischem Recht unterliegt. Der Mieter gestaltet seine Anreise selbst und nutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Mietvertrag ist für einen vereinbarten Zeitraum befristet.
1.4 Alle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter bedürfen der Schriftform.
- Mindestalter, qualifizierter Fahrer
2.1 Wir haben keine Mindestalteranforderungen für den Mieter und etwaige Fahrer, die Wohnmobile unter 3,5 Tonnen benötigen einen normalen Führerschein der Klasse B. Sowohl der Mieter als auch der Autofahrer müssen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder eines gleichwertigen nationalen/internationalen Führerscheins gewesen sein schon seit geraumer Zeit und in der Lage sein, ein Fahrzeug dieser Größe zu fahren. Bei der Übergabe des Wohnmobils müssen der Mieter und/oder die Fahrer vor der Übernahme einen Führerschein und einen gültigen Personalausweis/Reisepass vorlegen. Sollte es mangels dieser zu einer Verzögerung der Übernahme kommen, so geschieht dies auf Kosten des Mieters. Ist die Identifizierung weder bei der Übernahme noch innerhalb einer angemessenen Frist möglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die in § 4.2 beschriebenen Stornobestimmungen. Der Vermieter oder die offiziellen Behörden im Land können die Vorlage eines internationalen Führerscheins verlangen (für Nicht-EU-Bürger).
2.2 Für Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist ein Führerschein erforderlich, der zum Führen solcher Fahrzeuge berechtigt. Inhaber eines Führerscheins der Klasse B müssen aus Sicherheitsgründen mit dem Vermieter Rücksprache über das technisch zulässige Gesamtgewicht des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten. Im Zusammenhang mit der Anmietung des Wohnmobils ist der Mieter dafür verantwortlich, sich mit den geltenden Regeln und Gewichtsbeschränkungen vertraut zu machen. Es kann bei den meisten Autos mit einem Führerschein Typ B verwendet werden, der Mieter muss jedoch einen Anhängerrechner oder eine App der schwedischen Straßenverwaltung verwenden, um sicherzustellen, dass er legal fährt. Sofern der Mieter bei der Fahrzeugabholung keinen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse vorlegen kann, gilt das Wohnmobil als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die jeweiligen Stornobedingungen (siehe 4.2).
2.3 Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter und den Fahrern gefahren werden, die bei der Abholung des Fahrzeugs angemeldet sind.
2.4 Der Mieter verpflichtet sich, alle Fahrer, denen er das Fahrzeug, auch nur gelegentlich, überlässt, zu registrieren und auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift anzugeben. Der Mieter muss für das Verhalten des Fahrers, dem er das Fahrzeug anvertraut, ebenso Verantwortung übernehmen wie für sich selbst.
- Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer
3.1 Die Mietpreise berechnen sich grundsätzlich nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Vermieters. Eine ungefähre, im Voraus festgelegte Mindestmietdauer zu bestimmten Reisezeiten ergibt sich zudem aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Vermieters. Ebenso gelten die Preise in der Preisliste für die jeweilige Saison, in die der Mietzeitraum fällt. Im Zusammenhang mit der Vermietung wird eine Servicepauschale berechnet. Deren Höhe ergibt sich ebenfalls aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Vermieters.
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: Grundsätzlich 250 Kilometer pro Tag, Küchenausstattung, Außenwäsche. Allerdings kann es bei manchen Kampagnen zu Meileneinschränkungen kommen. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden gemäß der aktuellen Preisliste mit 3 NOK berechnet; Versicherungsschutz „Kasko“-Versicherung gemäß § 12; die Mobilitätsgarantie des Automobilherstellers. Während der Mietdauer werden die Tagespreise nach jedem angefangenen 24-Stunden-Zeitraum berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Abholung des Wohnmobils durch den Mieter an der Mietstation und endet mit der Rückgabe des Wohnmobils an das Personal der Mietstation. Die Fahrradständer sind aufgrund des Gewichts nicht für Elektrofahrräder geeignet, dies muss vorab geprüft werden.
3.3 Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Frist berechnet der Vermieter den Preis pro angefangener Stunde in Höhe von 500 NOK gemäß der jeweiligen Preisliste (maximal jedoch den gesamten entsprechenden Tagespreis für jeden verspäteten Tag). Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Leasingnehmer oder eine andere Person den Leasinggeber wegen einer verspäteten Übernahme des Fahrzeugs aufgrund einer verspäteten Übergabe des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer in Anspruch nimmt, trägt der Leasingnehmer.
3.4 Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der gesamte vereinbarte Mietpreis zu zahlen, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden kann.
3.5 Das Wohnmobil wird vollgetankt geliefert und muss vollgetankt zurückgegeben werden, denken Sie auch an Adblue. Ist dies nicht der Fall, wird der Vermieter dem Mieter den Diesel gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung stellen. Kraftstoff-, Adblue- und ähnliche Verbrauchskosten trägt der Mieter während der Mietzeit.
3.6 Eine Einwegmiete ist nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig. Kontaktieren Sie uns vor der Bestellung.
- Bestellung und Änderungen
4.1 Bestellungen sind erst nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Punkt 4.2 verbindlich und gelten ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter auf ein gleichwertiges oder besseres Fahrzeug umzurüsten.
4.2 Nachdem der Vermieter die Bestellung schriftlich bestätigt hat, ist innerhalb von 7 Tagen ein Betrag in Höhe von 25 % des Mietpreises, mindestens jedoch 3.000 NOK, zu zahlen. Erst dann ist die Bestellung für beide Seiten verbindlich. Überschreitet der Mieter diese Frist, ist der Vermieter an die Anordnung nicht mehr gebunden. Storniert der Kunde die verbindliche Bestellung, fallen folgende Stornogebühren an, gerechnet ab der ersten bestätigten Bestellung*:
- Ab dem Tag der Auftragsbestätigung und bis zu 60 Tage vor Mietbeginn ist eine Stornogebühr von 1.000 NOK zu zahlen.
- zwischen 59 und 30 Tagen vor Mietbeginn beträgt sie 25% des Mietpreises, mindestens jedoch 3.000 NOK
- zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
- am Miettag oder wenn das Auto nicht abgeholt wird, 95 % des Mietpreises
- Dem Mieter obliegt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerem Ausmaß entstanden ist.
Die Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen.
4.3 Die dem Mieter bestätigte Bestellung kann ab dem Tag der Bestellung bis spätestens 60 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit nur geändert werden, wenn der Vermieter eine andere Alternative anbieten kann und die gewünschte neue Bestellung dieser entspricht Umfang erster Ordnung. Eine Verschiebung der Buchung ist nur im selben Kalenderjahr und an derselben Mietstation möglich, an der das Fahrzeug ursprünglich gebucht wurde. Jede Änderung wird gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Für den Fall, dass der reservierte Reisezeitraum verkürzt/verkürzt werden soll, gelten die oben genannten Stornobedingungen für Stornierungen pro Tag. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Termine oder den Vertrag zu ändern.
4.4 Kann der Vermieter das Fahrzeug in der bestellten Wohnmobilkategorie nicht zum gebuchten Abholtermin bereitstellen, behält sich der Vermieter das Recht vor:
- a) das Wohnmobil durch ein Fahrzeug derselben oder einer höherwertigen Gruppe ersetzen. Stellt der Vermieter ein Wohnmobil der gleichen oder einer höherwertigen Fahrzeugkategorie zur Verfügung, kann der Mieter nicht vom Vertrag zurücktreten.
- b) Sollte der Vermieter zum gebuchten Abholtermin kein Wohnmobil der gleichen oder gehobeneren Fahrzeugkategorie zur Verfügung haben, hat der Vermieter das Recht, den Kunden auf ein Fahrzeug einer niedrigeren Preisgruppe umzubuchen. Der Vermieter muss dem Mieter dann die bereits vom Mieter gezahlte Anzahlung auf die Miete erstatten. Stellt der Vermieter ein Fahrzeug in einer niedrigeren Preisgruppe zur Verfügung, kann der Mieter nicht vom Vertrag zurücktreten.
- c) Kann der Vermieter kein Ersatzfahrzeug bereitstellen, ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden ein Angebot einer anderen Vermietstation zu unterbreiten. Es gelten tagesaktuelle Preise für den Mietwagen an der neuen Mietstation. Etwaige Zusatzkosten sind vom Mieter zu tragen.
- d) Hat der Vermieter keine Möglichkeit, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen und nimmt der Mieter das Angebot einer anderen Vermietstation nicht an, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Bestellung kostenfrei zu stornieren. Der Vermieter muss dem Mieter den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten.
Diese Regelungen gelten auch für Verzögerungen bei der Auslieferung oder Nichtauslieferung des Mietwagens sowie Schäden am Fahrzeug aufgrund von Witterungseinflüssen, Explosion, Feuer, Diebstahl, Einbruch, geänderten gesetzlichen Bestimmungen oder geänderten Vorschriften.
- Zahlungsbedingungen, Anzahlung
5.1 Der gemäß den Bestelldaten voraussichtlich zu zahlende Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn spesenfrei auf ein dem Mieter bekannt gegebenes Konto des Vermieters zu überweisen.
5.2 The deposit of NOK 15,000 must be deposited free of charge with the lessor, at the latest when taking over the car (Mastercard, Visa). Paying the deposit with a prepaid credit card on the basis of receivables or in cash is not possible.
We reserve NOK 15,000 as a deposit on your credit card when the car is collected. We accept Mastercard and Visa. Please note that we obtain authorization from the credit card company at the time of collection. If the motorhome is returned at the agreed time and without damage, only the additional costs such as tolls, gas consumption, chemicals etc. are deducted from the credit card. If the car is damaged when it is returned, a deposit corresponding to the amount of the damage or excess is deducted. In the event of damage that requires the entire deposit to cover the deductible, additional costs as mentioned above must be paid in addition. The deposit is released from the credit card between 8 and 25 days after submission.
5.3 Bei Aufträgen mit kurzer Frist (weniger als 30 Tage bis zum Miettermin) sind Anzahlung und Mietpreis sofort zu zahlen.
5.4 The deposit is refunded by the lessor if the car is returned in good condition and after the final settlement for the rental agreement has been calculated. In addition to the price that the tenant has paid in advance and accrued expenses (e.g. toll crossings, ferry expenses, gas consumption Propane NOK 50 / per kg invoiced for each kilo begun), the deposit is settled when returning the car
5.5 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
- Lieferung, Rückgabe
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt einer ausführlichen Einweisung in das Fahrzeug beizuwohnen, die durch die Sachverständigen des Vermieters an der Übergabestation des Fahrzeugs durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wird ein Übergabeprotokoll (Check-out) erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wird. Dieses muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Bis zur Weisung kann der Vermieter die Übergabe des Fahrzeugs verweigern. Hat der Mieter die Verzögerung der Übergabe zu vertreten, hat er die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Mieter hat außerdem das Fahrzeug bei der Abholung sorgfältig zu prüfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Reihe von Fotos des Fahrzeugs anzufertigen, um den Zustand des Fahrzeugs bei Freigabe und Lieferung zu dokumentieren. Klarstellung: Bei der Abholung des Autos muss der Kunde das Auto von allen Seiten außen fotografieren, ebenso bei der Rückgabe des Autos. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der Kunde kein Auto mit Schäden erhält, die wir nicht entdeckt haben, und umgekehrt.
6.2 Når bilen leveres tilbake, har leietakeren plikt til sammen med medarbeiderne på utleiestasjonen å foreta en avsluttende kontroll av bilen. I den forbindelse skal det settes opp en tilbakeleveringsprotokoll (innsjekking). Denne skal underskrives av utleieren og leietakeren. Skader som ikke er registrert i overleveringsprotokollen, men som konstateres når bilen leveres tilbake, skal betales av leietakeren. Leietaker plikter å melde fra om feil umiddelbart ved ankomst eller tidligere under leieperioden, større skader eller skader som påvirke neste leieperiode må meldes fra umiddelbart. Returnering av bobilen foregå når vi er til stede, men skulle i tilfelle returneres bilen uten at vi er tilstede ( kun om avtalt på forhånd), skal leietaker fotografere bilen fra alle sider utvendig, og evt ta bilder innvendig for dokumentasjon av skadefri bil. Når bilen vaskes og klargjøres til neste leietaker, kan skader oppdages. Vi vil da informere kunden snarest. Dersom uforutsette problemer oppstår, er det ønskelig at utleier kontaktes så snart problemet er oppdaget for å prøve å løse det. Erstatning for evt. redusert bruk av bobilen gis ikke for feil og mangler som kun rapporteres ved tilbakelevering. Skader på bobilen som ikke fremgår av rapport/bilder på utleveringsdag belastes leietaker dersom han ikke gjør utleier oppmerksom på skaden innen 24 timer etter utleiens start, eller så snart leietaker oppdager skaden. Hvis det oppdages mangler på bobilen eller utstyret som ikke er merket etter at leieperioden har begynt, skal leietakeren gi en skriftlig rapport om dette til utleieren snares mulig, senest når han leverer tilbake bilen. Mindre drifts-forstyrrelser samt ting som leietaker selv kan (eller burde kunnet) ordne, gir ikke grunn til prisavslag. (sikringer, skruer, feilaktig bruk osv.)
6.3 Die normale Auslieferung von Fahrzeugen erfolgt zwischen 16 und 18 Uhr, die Auslieferung morgens zwischen 10 und 12 Uhr, in der Hochsaison samstags und sonntags. Vereinbarte Lieferzeiten entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung. Die im Vertrag ausgewiesenen Abhol- und Bringzeiten sind verbindlich. Die im Mietvertrag genannten Zeiten gelten als vereinbart. Der Tag der Übergabe und Rückgabe wird als ein Tag gezählt, sofern nicht durch den Vermieter eine 24-Stunden-Überschreitung erfolgt.
6.4 Sämtliche Mobilheime sind gereinigt an den Mieter zu übergeben und dieser muss im gleichen sauberen Zustand wieder an den Mieter zurückgegeben werden. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung muss vom Mieter bezahlt werden. Das Mobilheim muss sauber und frei von Müll übergeben werden und vom Mieter innen mit den mitgelieferten Bio-Reinigungsmitteln und nur Wasser gewaschen werden. Die Außenwäsche wird vom Vermieter durchgeführt. Alle bobilene er røykfrie. Ved brudd på forbudet tilkommer avgift på kr 15 000,- for ekstra rengjøring og rensing.
Hund – er tillatt i noen biler. Ved biler der vi tillater å ha med dyr i, skal bilen tilbakeleveres slik at vi ikke trenger å bruke ekstra tid for fjerning av hår eller lignende. Må vi bruke ekstra ressurser utover vanlig vask, vil dette bli belastet med opptil 2500 kroner. Tas det med hund uten tillatelse, medfører dette ett gebyr på 15 000. (Full rens med ozon og UV av bilen). Mjøsa Utleie er ikke ansvarlig om det skulle finnes spor av allergifremkallende stoffer i biler som skal være røyk-og dyrefrie.
Wenn Sie möchten, dass wir das Abwasser und die Toilette entleeren, kann dies zu den aktuellen Tarifen vereinbart werden.
- Normale Wäsche. Verschmutzte Textilien, ungewöhnliche Verschüttungen auf Sitzbänken, Toiletten etc. werden gesondert abgerechnet und berechnet.
Allgemeine Mietbedingungen
- Verbotene Verwendung, Sorgfalts- und Schutzpflicht
7.1 Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:
Für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Autotests; zum Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe; für Schmuggel und andere Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Gericht am Tatort strafbar sind; zur Untervermietung oder gewerblichen Personenbeförderung; für andere, über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Nutzungen, insbesondere das Befahren von hier nicht vorgesehenem Gelände.
7.2 Das Fahrzeug ist schonend und fachgerecht zu behandeln und stets ordnungsgemäß zu verschließen. Die Richtlinienvorschriften und technischen Regeln für den Einsatz sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck, müssen überwacht werden. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu prüfen, ob sich die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
7.3 Alle bobilene er ikke-røyker-biler, og dette betyr da at røyking er forbudt i hele bilen. Brudd på dette belastes med kr 15000.- pluss rengjøringskostnader etter regning. Det er bare lov å ta med husdyr etter uttrykkelig samtykke fra utleieren. Rengjøringskostnader som oppstår fordi reglene ikke følges, skal betales av leietakeren. Kostnader som oppstår på grunn av utlufting eller for å fjerne røykforurensning, inkludert tapt fortjeneste fordi bilen ikke kan leies ut på en stund, skal likeledes belastes leietakeren.
Bobilen gjennomgår en kontroll før hver utleie, der også væske for drift av bobilen kontrolleres og etterfylles ved behov (digital overvåking av væskenivåer i de fleste av vår utleiebiler). I leieperioden har leietaker ansvar for bobilen ved bl.a. å kontrollere / etterfylle nødvendig olje, vann på radiator, spylevæske m.m.. Vi forutsetter en forsiktig behandling av bobilen slik at turen blir vellykket. Ansvaret for både for høye og lave nivåer ligger fullt hos leietaker og det forventes sjekk og vedlikehold på de forskjellige væskenivåer gjennom leieperioden, (ved behov og etter nærmere avtale kan mot kvittering etterfylling foretas av leietaker). Det forutsettes fagmessig utførelse.
Bobilen vaskes utvendig av utleier. Må bilen vaskes utvendig i leieperioden må den kun vaskes for hånd. Vinduer og takluker må vaskes med varsomhet og rikelig med vann og uten rengjøringsmidler, vaskemidler, da de lett kan bli matte og stripete ved feil vasking.
Sengene / madrassene må dekkes med laken om dere benytter soveposer i bilen. Glidelåser skader madrassene. Se også prislisten for leie av komplett sengetøy eller laken.
I toalettet må det KUN brukes toalettpapir som er beregnet for kjemikalietoaletter. Annet toalettpapir kan skade septiktanken.
7.4 Liegen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Regelungen der vorstehenden Punkte 7.1, 7.2 und 7.3 vor, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
- Verhalten bei Unfällen
8.1 Nach einem Unfall sowie nach Brand, Diebstahl oder Wildschaden hat der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch am auf den Unfalltag folgenden Werktag, die Polizei und den Vermieter unter der Rufnummer +47 951 83 882 zu benachrichtigen. Gegenansprüche werden nicht anerkannt. Auch bei geringfügigen Schäden muss der Mieter eine detaillierte Schadensmeldung verfassen oder ein Schadensformular ausfüllen.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter auch bei unerheblichen Schäden ein detailliertes Protokoll zu verfassen und eine Skizze beizufügen. Versäumt es der Mieter – aus welchen Gründen auch immer –, ein Gutachten zu erstellen und will die Versicherung deshalb den Schaden nicht bezahlen, ist der Mieter verpflichtet, für die gesamte Schadensbeseitigung aufzukommen.
8.3 Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter muss das Schadensprotokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Meldung muss insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Es ist wünschenswert, über Bilder und andere Dinge zu verfügen, die als Beweismittel verwendet werden können.
- Auslandsreisen
Auslandsreisen in Europa sind möglich. Reisen in Länder außerhalb Europas bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Reisen in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Aktuelle Reisebeschränkungen sind vom Mieter zu berücksichtigen.
- Der Camper fehlt
10.1 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Mängeln, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
10.2 Hvis det oppdages mangler på bobilen eller utstyret som ikke er merket etter at leieperioden har begynt, skal leietakeren gi en skriftlig rapport om dette til utleieren snares mulig, senest når han leverer tilbake bilen. Krav om skadeserstatning på grunn av senere påviste mangler er utelukket, med mindre grunnlaget for kravet er en ikke åpenbar mangel.
- Reparaturen, Ersatzwagen
11.1 Reparaturen, die erforderlich sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietzeit gewährleisten zu können, können mit Genehmigung des Mieters bis zu einem Preis von 800 NOK ohne weiteres durchgeführt werden. Handelt es sich um größere Reparaturen, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist erforderlich.
Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage des Zahlungsbelegs und ersetzter Teile übernommen, wenn der Mieter nicht für den Schaden gemäß Punkt 12 aufkommt. Diese Regelung gilt nicht für Reifenschäden.
11.2 Macht ein vom Vermieter zu vertretender Mangel eine solche Beseitigung erforderlich und wird der Mieter diesen Mangel nicht selbst beheben, so hat der Mieter diesen Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Länderspezifische Ereignisse (z. B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, werden dem Vermieter nicht in Rechnung gestellt.
11.3 Wird das Wohnmobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist zu erwarten, dass die Nutzung des Fahrzeugs unverhältnismäßig lange verhindert wird oder nicht mehr besteht, ist der Vermieter berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Rücknahme zu verlangen Dem Mieter steht ein gleichwertiger Ersatzwagen zur Verfügung. Stellt der Leasinggeber ein gleichwertiges Auto zur Verfügung, kann der Leasingnehmer nicht vom Vertrag zurücktreten. Bietet der Vermieter in diesem Fall ein Wohnmobil in einer niedrigeren Preisgruppe an und wird dies vom Mieter akzeptiert, zahlt der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu der vom Mieter bereits gezahlten Miete.
11.4 Wird das Reisemobil durch Verschulden des Mieters beschädigt oder ist zu erwarten, dass die Nutzung des Fahrzeugs durch Verschulden des Mieters unverhältnismäßig lange verhindert wird oder abgebrochen wird, kann der Vermieter die Leistung verweigern Ersatzwagen verfügbar. In diesem Fall kann der Mieter den Vertrag nicht kündigen. Stellt der Vermieter einen Ersatzwagen zur Verfügung, kann der Vermieter dem Mieter die Überführungskosten in Rechnung stellen.
- Haftung des Mieters, Vollkaskoversicherung
12.1 Utleieren vil frita leietakeren for ansvar i tråd med prinsippene for en kaskoforsikring slik at leietakeren bare betaler egenandel. Ved kasko skader må leietakeren betale en egenandel på NOK 15.000 per skadetilfelle. Den aktuelle egenandelen kan ikke fjernes.
12.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 12.1 entfällt, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter, wenn ihn in folgenden Fällen ein Verschulden trifft:
- wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Fahrer aufgrund der Einnahme von Drogen oder Alkohol nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen
- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug anvertraut hat, vom Unfallort flüchtet
- wenn der Mieter entgegen den Pflichten gemäß Ziffer 8 bei einem Unfall die Polizei nicht ruft, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Auswirkungen auf die Schadensursache noch auf die Schadenshöhe
- wenn der Mieter gegen sonstige Pflichten gemäß Ziffer 8 verstößt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Schadensursache noch auf die Schadenshöhe
- wenn der Schaden durch etwas verursacht wurde, dessen Verwendung gemäß Ziffer 7.1 verboten war
- wenn der Schaden auf einer Verletzung einer der in Ziffer 7.2 genannten Pflichten beruht
- wenn der Schaden durch einen unbefugten Fahrer verursacht wurde, dem der Mieter das Fahrzeug anvertraut hat
- wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die Abmessungen des Autos nicht berücksichtigt wurden (Höhe, Verkehrszeichen 314, Breite Verkehrszeichen 312 oder entsprechende Zeichen in anderen Ländern)
- wenn der Schaden auf die Nichtbeachtung der Verladevorschriften zurückzuführen ist
- wenn der Schaden durch falschen Kraftstoff (falsche Befüllung) verursacht wird, wenn Wasser oder Motoröl nicht nachgefüllt wird und Warnleuchten im Armaturenbrett des Fahrzeugs nicht beachtet wurden; Der Schaden wird nicht von der Versicherung gedeckt. Dies gilt auch für innere Schäden und unsachgemäßen Gebrauch von beispielsweise Markisen, Wasser- und Kraftstofftanks.
12.4 Um eine Kostensteigerung bei der Ermittlung der Schadenskosten zu vermeiden, kann der Vermieter im Falle eines Unfallschadens dem Mieter auf Verlangen zunächst Musterrechnungen über entsprechende Schäden vorlegen.
12.5 Forsikringen dekker ikke leietakerens personlige ting, som er skadet – eller mistet – grunnet ulykke eller tyveri. Skade på markise dekkes ikke av forsikringen. Det oppfordres til å være varsom med bruk av det, både i vind og når dere ikke er til stede, og om natten skal den derfor rulles inn. Skade på bil og markise som skyldes bruk av markise må betales uten bruk av forsikring. Skader som dette dekkes ikke av forsikringsselskapet. Generelt forbeholder vi oss retten på skader der forsikringen nekter dekning pga. uforskriftsmessig bruk eller ikke varsom bruk i leieperioden.
12.6 Im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs ist der Mieter für die Zahlung aller anfallenden Gebühren, Gebühren, Bußgelder und Strafen verantwortlich, die dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Vermieter selbst ist dafür verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, aufgelaufene Gebühren, Entgelte, Bußgelder und Strafen von der Kreditkarte des Mieters abzuziehen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren werden auf Basis der vorgelegten Preislisten des Vermieters berechnet.
Leietaker er ansvarlig for alle bøter og kontrollavgifter for parkering etc på bilen under leieforholdet. Parkeringsbøter o.l. eller ulovlig bruk av avgiftsfri diesel, som leietaker ikke har oppgjort, belastes leietaker i ettertid. Bøter for å passere bompengeringer uten å betale belastes også i ettertid. I tillegg kommer et håndteringsgebyr på kr 500,-. Ved fartsbøter opplyses det politi om hvem som er fører av bilen. Depositum kan holdes tilbake opp til 30 dager etter leien startet. Leietaker er innforstått med at om det kommer bøter til Mjøsa Utleie etter at depositum er tilbakebetalt, er leietaker ansvarlig for å betale disse med evt. gebyr.
12.7 Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
- Haftung des Vermieters, Verjährungsfristen
13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur dann begrenzt auf die Art des Vertrags und den vorhersehbaren Schaden, wenn es sich um die Verletzung einer Pflicht handelt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für den Fall von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss.
13.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzungen, die zum Tod oder zur Verletzung des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit führen.
13.3 Ansprüche, die gemäß Ziffer 13.1 nicht ausgeschlossen, aber in ihrem Umfang beschränkt sind, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den Umständen erlangt hat, in denen die Ansprüche entstanden sind deren Verursacher und Verschulden verantwortlich sind oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssen. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie solcher Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sind Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers ausgeschlossen Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, ausgehend vom Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
13.4 Maßgeblich sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Gebührenlisten, die bei Mietbeginn am Mietort ausliegen und im Internet veröffentlicht sind.
Der Vermieter leistet keinen Ersatz für einen entgangenen Urlaub, wenn es zu Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung oder Panne etc. des bestellten Wohnmobils kommt. Gezahlte Kautionen und Miete werden vollständig zurückerstattet. Tritt während der Reise ein Fehler/Schaden auf, der nicht vom Mieter zu vertreten ist, wird dem Mieter die Miete für die Anzahl der Tage, an denen das Mobilheim zur Reparatur steht, zurückerstattet, wenn die Verzögerung mehr als einen Tag beträgt. Ist der Fehler nachweislich durch den Mieter verursacht, erfolgt keine Rückerstattung. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bei längerfristigen Reparaturen kostenlose Heimfahrten an.
- Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
14.1 Dem Mieter ist bekannt, dass Mjøsa Utleie seine persönlichen Daten speichert.
14.2 Mjøsa Utleie kann diese Daten über den zentralen Benachrichtigungsring an Dritte weitergeben, die ein berechtigtes Interesse daran haben, wenn die bei Abschluss des Mietvertrags gemachten Angaben wesentlich falsch sind oder wenn der Mietwagen nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben wird Ablauf der möglicherweise verlängerten Mietzeit, die Mietforderungen einem gerichtlichen Inkasso unterzogen werden müssen oder vom Mieter ausgestellte Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus können die Informationen an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden weitergegeben werden, wenn der Mieter tatsächlich betrügerisch gehandelt hat oder hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen. Dies geschieht beispielsweise, wenn es sich um falsche Angaben bei der Anmietung, die Angabe falscher oder als verloren gemeldeter persönlicher Daten handelt, wenn das Auto nicht zurückgegeben wird, wenn ein technischer Defekt nicht angezeigt wird, ein Verstoß gegen die Verkehrsrecht usw.
- GPS-Ortung der Autos
Die Autos von Mjøsa Utleie sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
- Veranstaltungsort
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Wohnmobil wird als Gerichtsstand der jeweilige Mietort vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Mieter, gegen den sich die Klage richtet, seinen Wohnsitz verlegt oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat sich nach Vertragsschluss im Ausland aufgehalten haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gültig ab 01.11.2023